Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das Mitglied ermächtigt den Betreiber zum Einzug aller o.g. Beiträge per Lastschrift.
Die Mitgliedschaft kann bei Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Ablauf der vereinbarten Grundlaufzeit schriftlich gekündigt
werden, maßgeblich ist der Eingang der Kündigung. Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch und ohne
zusätzliche/gesonderte Vereinbarung um die vereinbarte Laufzeit, jedoch max. 52 Wochen, wenn sie nicht oder nicht fristgerecht
gekündigt wird. Der Beitrag ist auch dann regelmäßig bis zum Ablauf der Mitgliedschaft fällig, wenn das Mitglied die Einrichtung
nicht in Anspruch nimmt. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mindestens vier zweiwöchentlichen Beiträgen in Verzug, so werden
die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge sofort zur Zahlung fällig.
Das Mitglied erhält eine persönliche Kundenkarte, welche als Eintrittsberechtigung dient und sorgfältig zu behandeln ist, bei
Verlust oder Defekt kann diese jederzeit für eine Gebühr von 15,00 € ersetzt werden. 14- tätig werden jeweils zwei
Wochenbeiträge per Lastschrift eingezogen.
Bei besonderen Bedingungen bzw. Voraussetzungen kann diese Mitgliedschaft im Voraus ausgesetzt bzw. ruhig gestellt
werden. Dies betrifft z.B. Wehr- und Zivildienst, Schwangerschaft, Krankheit sowie andere wichtige, von beiden Seiten zu
akzeptierende Gründe.
Die Mitgliedschaft verlängert sich bei Stilllegung jeweils um diese Zeit. Die Mindestdauer einer Stilllegung beträgt 2 Wochen. Bei
Stilllegung ist eine 14-tägige Verwaltungspauschale von 3,80 € fällig. Die Stilllegung ist durch das Mitglied mindestens 4 Wochen
(außer bei Krankheit) vor Inkrafttreten schriftlich und unter Vorlage entsprechender Nachweise anzukündigen. Ein
außerordentliches Kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt.
Die Rechte des Nutzers aus dieser Mitgliedschaft sind nicht übertragbar. Sollte das Mitglied Leistungen in Anspruch nehmen, für
die er im Rahmen des modularen Systems nicht bezahlt, werden ihm die entsprechenden Mehrkosten über die gesamte
Vertragslaufzeit nachberechnet. Hierbei wird ausdrücklich darauf hin gewiesen, das nur solche Leistungen zur Nutzung zur
Verfügung stehen, die gebucht wurden. Das Mitglied erklärt, das es frei von ansteckenden Krankheiten ist und auch ansonsten
unter keinem Gebrechen oder Gesundheitsschäden leidet. Die Folgeleistung der Anweisungen der Trainer, des Personals und
der Hausordnung werden hiermit akzeptiert.
Eine Haftung für den Verlust mitgebrachter Kleidung, Wertgegenstände und Geld wird nicht übernommen, es sei denn, der
Verlust ist auf grob fahrlässiges Verhalten des Betreibers zurückzuführen.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht, Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Alle weiteren Sachverhalte regelt die Hausordnung.